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(Sicherheitseinrichtungen

Sicherheitseinrichtungen können Leben retten – werden sie aber nicht fachgerecht gewartet und versagen im Notfall, kann dies verheerende Folgen für Menschen, Maschinen und Umwelt haben. Oft schreiben auch die Versicherungsträger verbindliche Vorgaben über Art und Umfang der Prüfung vor.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Lüftungsanlagen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzeinrichtungen
  • Sicherheitsbeleuchtung und -stromversorgung
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Rauchabzugsanlagen und Überdruckanlagen zur
  • Rauchfreihaltung
  • ortsfeste und selbsttätige Feuerlöschanlagen und Feuerlöscher
  • Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von
  • Rauch- und Feuerschutztüren

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Ausfällen und Regressforderungen bei Unfällen. Wir erstellen eine genaue Auflistung der geforderten Prüfungen Ihrer betrieblichen Sicherheitseinrichtungen und entwickeln eine darauf abgestimmte Terminplanung für Sie.